ReinigungsDesk
Kunde · Modul 14

Subunternehmer-Nachweise

Nachunternehmer arbeiten im selben System mit und liefern ihre Nachweise gleich mit.

Subunternehmer-Nachweise in Kürze

Nachunternehmer arbeiten im selben System mit und liefern ihre Nachweise gleich mit. Sie müssen nicht hinterher eingesammelt werden.

Der Subunternehmer sieht dabei nur die Objekte und Einsätze, die ihn betreffen.

Gegenüber dem Auftraggeber sieht der Nachweis gleich aus, unabhängig davon, wer die Leistung erbracht hat.

Wer Leistungen weitergibt, haftet gegenüber seinem Auftraggeber weiterhin für sie — der Nachweis muss also vorliegen, nicht beim Nachunternehmer.

Zwei Reinigungswagen unterschiedlicher Ausstattung stehen nebeneinander in der Tiefgarage eines Bürogebäudes.
Fremdleistung, gleicher Nachweis
Das Problem

Woran es ohne dieses Modul hängt.

Der Nachunternehmer arbeitet mit seinen eigenen Mitteln und schickt am Monatsende eine Rechnung. Nachweise liefert er, wenn Sie ihn daran erinnern.

Reklamiert der Auftraggeber eine Leistung, die ein Nachunternehmer erbracht hat, stehen Sie in der Pflicht — mit einem Beleg, den Sie erst anfordern müssen. Bis er da ist, ist die Diskussion meist entschieden.

So läuft es

Subunternehmer-Nachweise im Betrieb.

  • ZugangDer Nachunternehmer bekommt einen eigenen Zugang und sieht nur seine Objekte.
  • EinsätzeWeitergegebene Einsätze stehen in seinem Plan wie in Ihrem — dieselbe Grundlage.
  • NachweiseSeine Kräfte dokumentieren im selben Ablauf; der Nachweis entsteht beim Erbringen.
  • PrüfungFehlende Nachweise fallen auf, bevor die Rechnung des Nachunternehmers kommt.
  • WeitergabeGegenüber Ihrem Auftraggeber ist der Nachweis derselbe, egal wer gereinigt hat.
Ein Fall zum Mitrechnen

Subunternehmer-Nachweise an einem Beispiel.

  • Die LageEin Betrieb vergibt die Glasreinigung von sieben Objekten an einen Nachunternehmer.
  • Der übliche WegDie Nachweise werden hinterher eingesammelt — per Mail, per WhatsApp, in unterschiedlicher Form und meist zu spät für die Rechnung.
  • Im selben SystemDer Nachunternehmer bekommt Zugang zu genau den Objekten und Einsätzen, die ihn betreffen, und erfasst seine Nachweise dort.
  • Gegenüber dem AuftraggeberDer Nachweis sieht gleich aus, unabhängig davon, wer die Leistung erbracht hat. Das ist der Punkt, auf den es ankommt.
  • Die HaftungWer Leistungen weitergibt, haftet gegenüber seinem Auftraggeber weiterhin für sie. Der Nachweis muss also beim beauftragenden Betrieb liegen, nicht beim Nachunternehmer.
Die Grenzen

Was dieses Modul nicht tut.

Das Modul prüft keine Nachunternehmer. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Versicherungsnachweise und die Zusicherung zum Mindestlohn bleiben eine Entscheidung vor der Beauftragung.

Es hebt die Haftung nicht auf. Nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz haftet der beauftragende Unternehmer für die Mindestlohnansprüche der Beschäftigten seines Nachunternehmers wie ein Bürge — daran ändert keine Software etwas.

Der Nachunternehmer sieht ausschließlich die Objekte und Einsätze, die ihn betreffen. Der übrige Betrieb bleibt für ihn unsichtbar.

Häufige Fragen

Was zu Subunternehmer-Nachweise gefragt wird.

Braucht der Nachunternehmer eine eigene Lizenz?

Er arbeitet im System des beauftragenden Betriebs mit, auf die Objekte beschränkt, die ihn betreffen. Wie das abgerechnet wird, klären wir im Gespräch anhand der konkreten Konstellation.

Sieht der Auftraggeber, dass ein Nachunternehmer tätig war?

Das entscheidet der Betrieb. Viele Reinigungsverträge verlangen ohnehin die vorherige Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz von Nachunternehmern.

Lassen sich die Nachweise des Nachunternehmers prüfen, bevor sie weitergehen?

Ja. Sie laufen über denselben Prüfschritt wie die eigenen, bevor sie beim Auftraggeber ankommen.

Der nächste Schritt

Kostenlos Termin buchen — und sehen Sie, was heutzutage möglich ist.

Nehmen Sie eine Reklamation, die Sie zuletzt geärgert hat — wir zeigen Ihnen, wie der Nachweis dazu im System aussehen würde. Ohne Verkaufsunterlage, ohne Termin beim Vertrieb.

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