Die Begriffe, mit denen in der Reinigung gerechnet wird.
Kein Lexikon und keine Produktwerbung. 20 Begriffe aus Ausschreibungen, Verträgen und Kalkulationen — jeder in zwei Sätzen, jeder mit der Abgrenzung, an der es in der Praxis hakt.
Wozu diese Seite
Die Begriffe dieser Branche stehen in Verträgen und Ausschreibungen, aber selten in einer Erklärung daneben.
Wer ein Leistungsverzeichnis liest, ohne den Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung zu kennen, kalkuliert das falsche Objekt.
Jeder Eintrag nennt den Begriff, seine gebräuchlichen Synonyme und die Verwechslung, die im Alltag Geld kostet.
Die Einträge sind allgemein gehalten und gelten unabhängig davon, mit welcher Software ein Betrieb arbeitet.
Von A bis Z.
- AllgemeinverbindlichkeitEin Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich, wenn seine Wirkung über die Mitglieder der Tarifparteien hinaus auf alle Betriebe und Beschäftigten der Branche erstreckt wird. Im Gebäudereiniger-Handwerk sind die Mindestlöhne auf diesem Weg für alle Betriebe der Branche verbindlich — auch für solche, die keinem Arbeitgeberverband angehören.
- Aufzeichnungspflicht nach MiLoGNach § 17 Mindestlohngesetz müssen Betriebe der in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen — darunter das Gebäudereinigungsgewerbe — Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Die Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages vorliegen und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
- BauendreinigungDie Bauendreinigung ist die letzte Reinigung nach Abschluss aller Bauarbeiten und vor der Übergabe oder dem Bezug eines Gebäudes. Sie entfernt Bauschmutz, Klebereste, Farbspritzer und Schutzfolien und stellt den bezugsfertigen Zustand her; abgerechnet wird sie nach Aufwand oder Quadratmeter, nicht im Turnus.
- BelegungsreinigungBei der Belegungsreinigung entsteht der Reinigungsbedarf aus der Buchung und nicht aus einem Kalender: Gereinigt wird, wenn ein Gast abgereist ist oder eine Einheit den Zustand wechselt. Sie ist der Regelfall in Hotellerie, Aparthotels und Kurzzeitvermietung und lässt sich nur planen, wenn die Abreisen tagesaktuell vorliegen.
- FKS-PrüfungDie Finanzkontrolle Schwarzarbeit, kurz FKS, ist die Prüfbehörde des Zolls für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und die Einhaltung des Mindestlohns. Sie prüft sowohl im Betrieb als auch unangekündigt im Objekt und kann die Vorlage der Arbeitszeitaufzeichnungen sowie der Lohnunterlagen verlangen.
- GlasreinigungGlasreinigung umfasst die Reinigung von Glasflächen einschließlich Rahmen, Falzen und Beschlägen und wird im Gebäudereiniger-Handwerk als eigene Leistungsart mit eigenem Turnus geführt. Der Preis richtet sich weniger nach der Fläche als nach der Zugänglichkeit — Höhe, Hilfsmittel und Absturzsicherung bestimmen den Aufwand.
- GrundreinigungDie Grundreinigung ist eine turnusferne Intensivreinigung, die einen verlorenen Ausgangszustand wiederherstellt — etwa durch das vollständige Entfernen alter Pflegefilme von einem Bodenbelag und das anschließende Neubeschichten. Sie wird nach Aufwand oder Fläche gesondert beauftragt und ist nicht Teil des monatlichen Festpreises der Unterhaltsreinigung.
- LeistungsnachweisEin Leistungsnachweis belegt, dass eine vereinbarte Reinigungsleistung erbracht wurde. Belastbar ist er, wenn er vier Angaben trägt: was gereinigt wurde, in welchem Objekt, zu welcher Uhrzeit und von wem. Eine gesetzliche Formvorschrift gibt es nicht — maßgeblich ist, was der Reinigungsvertrag verlangt.
- LeistungsverzeichnisDas Leistungsverzeichnis, kurz LV, listet für jedes Objekt auf, welche Leistung in welchem Bereich in welchem Turnus zu erbringen ist. Es ist Bestandteil des Reinigungsvertrags und zugleich die Grundlage der Kalkulation: Was nicht im Leistungsverzeichnis steht, ist weder geschuldet noch bezahlt.
- LeistungswertDer Leistungswert gibt an, wie viele Quadratmeter eine Reinigungskraft bei einer bestimmten Tätigkeit in einer Stunde bewältigt. Er ist der Umrechnungsfaktor zwischen Fläche und Zeit und damit die empfindlichste Größe jeder Kalkulation — schon eine Abweichung von zehn Prozent entscheidet darüber, ob ein Objekt sich trägt.
- NachunternehmerEin Nachunternehmer ist ein selbständiges Unternehmen, das im Auftrag eines anderen Unternehmens Reinigungsleistungen erbringt. Nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz haftet der beauftragende Unternehmer für die Mindestlohnansprüche der Beschäftigten seines Nachunternehmers wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.
- ObjektleiterDer Objektleiter verantwortet ein oder mehrere Objekte gegenüber dem Auftraggeber und dem eigenen Betrieb: Einweisung des Personals, Qualitätskontrolle, Materialversorgung, Bearbeitung von Reklamationen und die Einhaltung des Leistungsverzeichnisses. Er ist die Schnittstelle zwischen Büro und Objekt und in Ausschreibungen häufig als Ansprechpartner namentlich gefordert.
- RahmenvertragEin Rahmenvertrag legt die Bedingungen für eine Reihe künftiger Einzelaufträge fest — Preise, Leistungsarten, Fristen und Qualitätsanforderungen —, ohne selbst schon eine bestimmte Menge zu beauftragen. Die eigentliche Leistung entsteht erst durch den Abruf; eine Abnahmemenge ist damit in der Regel nicht garantiert.
- RaumbuchDas Raumbuch verzeichnet alle Räume und Flächen eines Objekts mit Raumart, Quadratmetern, Bodenbelag und Ausstattung. Es ist die Mengengrundlage jeder Kalkulation: Ohne Raumbuch lässt sich weder eine Sollzeit rechnen noch eine Preisanpassung begründen, weil die Bezugsgröße fehlt.
- ReinigungsturnusDer Reinigungsturnus gibt an, wie oft eine Leistung in einem Bereich erbracht wird — üblich als Angabe pro Woche, etwa 5/7 für werktäglich oder 1/7 für einmal wöchentlich. Er ist neben Fläche und Leistungswert einer der drei Faktoren, aus denen die kalkulierte Sollzeit eines Objekts entsteht.
- RevierplanDer Revierplan legt fest, welchen Bereich eines Objekts eine Reinigungskraft übernimmt, welche Tätigkeiten dort in welcher Reihenfolge anfallen und wie viel Zeit dafür vorgesehen ist. Er übersetzt das Leistungsverzeichnis in die Arbeitsanweisung für eine einzelne Person an einem einzelnen Tag.
- SchlüsselverlustklauselDie Schlüsselverlustklausel ist ein gesonderter Einschluss in der Betriebshaftpflichtversicherung, der Schäden aus dem Verlust fremder Schlüssel abdeckt — einschließlich der Kosten für den Austausch einer Schließanlage. Sie ist in Standardpolicen häufig nicht enthalten und hat eine eigene, oft zu niedrig angesetzte Deckungssumme.
- SichtreinigungBei der Sichtreinigung wird nicht nach festem Turnus gereinigt, sondern nach Bedarf: Die Reinigungskraft prüft den Zustand und wird nur dort tätig, wo eine Verschmutzung sichtbar ist. Das Verfahren senkt die Stunden in gering frequentierten Bereichen, verlagert aber die Beurteilung auf die Kraft vor Ort.
- Sollstunden und IststundenSollstunden sind die Stunden, mit denen ein Objekt kalkuliert wurde; Iststunden sind die Stunden, die dort tatsächlich geleistet wurden. Ihr Vergleich je Objekt und Monat ist die einzige Kennzahl, die zeigt, welches Objekt sich trägt — der Umsatz eines Objekts sagt darüber nichts aus.
- UnterhaltsreinigungUnterhaltsreinigung ist die wiederkehrende Reinigung eines Objekts in einem festen Turnus — Böden, Sanitärbereiche, Oberflächen und Abfallentsorgung — mit dem Ziel, den Gebrauchszustand zu erhalten. Sie ist die mengenmäßig größte Leistungsart im Gebäudereiniger-Handwerk und wird in aller Regel als Festpreis je Monat vereinbart.
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