In fast jedem Reinigungsbetrieb gibt es Leistungen, die erbracht und nie berechnet wurden. Sie tauchen in keiner Statistik auf, weil eine Leistung ohne Rechnung auch keine Position hat, die man vermissen könnte.
Zwei getrennte Verlustwege
Der erste: vergessen. Eine Grundreinigung, ein Zusatzeinsatz nach einem Wasserschaden, eine Bauendreinigung zwischen zwei Mietern. Beauftragt wurde sie, erbracht wurde sie — nur stand sie am Monatsende auf keiner Liste.
Der zweite: nie beauftragt. Eine Fläche wird seit Jahren mitgereinigt, weil einmal jemand darum gebeten hat. Es gibt keinen Auftrag, keinen Preis und keine Möglichkeit, sie nachträglich zu berechnen.
Der zweite Weg ist der teurere, weil er sich wiederholt.
Warum das Monatsende der falsche Zeitpunkt ist
Abgerechnet wird aus drei Quellen: Vertrag, Stundenzettel und Erinnerung. Die ersten beiden sind vollständig, die dritte nicht. Und Sonderleistungen stehen ausschließlich in der dritten.
Das ist keine Frage von Sorgfalt. Zwischen der Leistung im Objekt und dem Schreibtisch im Büro liegen bis zu vier Wochen und dreißig andere Objekte.
Die Regel, die im Objekt greifen muss
Eine Regel, die nur im Büro gilt, ändert nichts. Wirksam ist eine, die dort greift, wo die Leistung entsteht:
Was nicht im Leistungsverzeichnis steht, wird nicht ohne Auftrag erbracht.
Das ist keine Unfreundlichkeit gegenüber dem Auftraggeber. Es ist die Voraussetzung dafür, dass die Leistung überhaupt bezahlt wird — und in der Regel wird sie das gern, wenn vorher darüber gesprochen wurde.
Bei Eilfällen: ausführen, aber festhalten
Es gibt Situationen, in denen nicht gewartet werden kann. Dann gilt: ausführen und im selben Zug festhalten, wer wann welchen Umfang vereinbart hat. Eine Nachricht mit Umfang und Preis reicht.
Die Auseinandersetzung entsteht nie über die Leistung selbst. Sie entsteht über die Frage, ob sie beauftragt war.
Was die Abrechnung ändern muss
Entsteht die Rechnung aus den erfassten Stunden und den dokumentierten Leistungen, ist die Sonderleistung bereits da, wenn abgerechnet wird. Niemand muss sich an sie erinnern.
Die Kennzahl dazu ist einfach: erfasste Stunden je Objekt gegen abgerechnete Stunden je Objekt. Laufen beide über Monate auseinander, arbeitet der Betrieb an dieser Stelle umsonst.


