Die Bauendreinigung ist die risikoreichste Leistungsart im Gebäudereiniger-Handwerk — nicht wegen der Arbeit, sondern wegen der Kalkulationsgrundlage. Sie wird angeboten, bevor jemand den tatsächlichen Zustand gesehen hat.
Was dazugehört
Feinreinigung aller Oberflächen, Entfernen von Aufklebern, Etiketten und Schutzfolien, Beseitigung von Mörtel-, Silikon- und Farbresten, Reinigung von Fensterflächen einschließlich Rahmen und Falzen, Sanitärobjekten und Bodenbelägen, Endkontrolle vor der Abnahme.
Woran die Kalkulation scheitert
Der Aufwand hängt fast vollständig davon ab, wie sauber die vorhergehenden Gewerke gearbeitet haben — und das steht in keiner Ausschreibung. Zwei Gebäude gleicher Fläche können sich im Aufwand um den Faktor drei unterscheiden.
Belastbar wird das Angebot nur über zwei Dinge: eine Besichtigung möglichst kurz vor Beginn und eine schriftliche Abgrenzung, welcher Ausgangszustand unterstellt wird. Alles darüber hinaus ist Nachtrag.
Der Nachweis entscheidet über die Abnahme
Bei der Bauendreinigung wird häufiger reklamiert als bei jeder anderen Leistungsart, weil der Begriff „bezugsfertig” auslegungsfähig ist. Eine Foto-Dokumentation des Zustands vor Beginn ist deshalb kein Verwaltungsaufwand, sondern die Grundlage, auf der später über Nachträge gesprochen wird.


