Eine Grundreinigung fällt nicht regelmäßig an, sondern dann, wenn die Unterhaltsreinigung an ihre Grenze kommt: Der Pflegefilm auf dem Bodenbelag ist verschlissen, Schmutz ist eingelagert, das Ergebnis lässt sich mit dem üblichen Verfahren nicht mehr erreichen.
Der typische Ablauf
Bei elastischen Belägen — Linoleum, PVC, Kautschuk — bedeutet Grundreinigung: alte Beschichtung vollständig entfernen, neutralisieren, trocknen lassen, neu beschichten. Der Aufwand liegt um ein Vielfaches über einem Durchgang Unterhaltsreinigung, und das Objekt ist währenddessen eingeschränkt nutzbar.
Warum sie getrennt gehört
Eine Grundreinigung ist planbar, aber nicht turnusfähig. Sie braucht eine eigene Beauftragung, eine eigene Kalkulation und einen eigenen Leistungsnachweis — schon deshalb, weil sie oft außerhalb der üblichen Zeiten und mit anderem Personal erbracht wird.
Der häufigste Fehler ist nicht der zu niedrige Preis, sondern die fehlende Beauftragung: Die Leistung wird erbracht, weil sie fachlich nötig ist, und danach nicht abgerechnet, weil kein Auftrag dazu existiert.
Im Vertrag regeln
Ein belastbarer Unterhaltsvertrag benennt die Grundreinigung ausdrücklich als gesondert zu beauftragende Leistung und legt fest, in welchem Abstand sie fachlich empfohlen wird. Das erspart die Diskussion, ob sie „doch dazugehört”.


