ReinigungsDesk
Glossar

Sichtreinigung

Auch: Bedarfsreinigung, Reinigung nach Bedarf.

Von Aktualisiert 12. September 2026

Definition

Bei der Sichtreinigung wird nicht nach festem Turnus gereinigt, sondern nach Bedarf: Die Reinigungskraft prüft den Zustand und wird nur dort tätig, wo eine Verschmutzung sichtbar ist. Das Verfahren senkt die Stunden in gering frequentierten Bereichen, verlagert aber die Beurteilung auf die Kraft vor Ort.

Sichtreinigung ist der Versuch, Stunden dort zu sparen, wo sie ohne Nutzen anfallen: in Besprechungsräumen, die eine Woche lang leer standen, in Nebentreppen, die niemand benutzt, in Lagerbereichen.

Wo sie funktioniert

In gering und unregelmäßig frequentierten Bereichen, deren Nutzung der Auftraggeber selbst nicht vorhersagen kann. Dort ist ein fester Turnus tatsächlich Verschwendung.

Wo sie scheitert

In Bereichen mit Hygieneanforderung — Sanitär, Küche, Pflege — und überall dort, wo der Auftraggeber ein Ergebnis erwartet, das er nicht beschrieben hat. „Sauber” ist kein Sollzustand, sondern eine Meinung.

Was in den Vertrag gehört

Eine belastbare Sichtreinigungsvereinbarung nennt drei Dinge: welche Bereiche betroffen sind, welcher Zustand als reinigungsbedürftig gilt, und in welchem Höchstabstand unabhängig vom Zustand gereinigt wird. Der letzte Punkt ist der wichtigste — er verhindert, dass ein Raum ein halbes Jahr lang unberührt bleibt.

Der Nachweis wird wichtiger, nicht unwichtiger

Wer nach Bedarf reinigt, muss belegen können, dass geprüft wurde. Ein dokumentierter Kontrollgang mit Zeitstempel ist bei Sichtreinigung kein zusätzlicher Aufwand, sondern die einzige Grundlage, auf der sich eine Reklamation entkräften lässt.

Nicht verwechseln

Wogegen der Begriff abzugrenzen ist.

Sichtreinigung ist nicht dasselbe wie ein reduzierter Turnus. Ein reduzierter Turnus legt fest, wann gereinigt wird; die Sichtreinigung legt fest, wann nicht gereinigt werden muss. Ohne schriftlich vereinbarten Sollzustand ist sie die reklamationsanfälligste Vereinbarung überhaupt.

Weiterlesen

Wo der Begriff eine Rolle spielt.

  • Leistungsnachweis in der Reinigung: der Beleg, der Abzüge verhindertWie weist ein Reinigungsbetrieb nach, dass eine Leistung erbracht wurde?
  • ReinigungsturnusDer Reinigungsturnus gibt an, wie oft eine Leistung in einem Bereich erbracht wird — üblich als Angabe pro Woche, etwa 5/7 für werktäglich oder 1/7 für einmal wöchentlich. Er ist neben Fläche und Leistungswert einer der drei Faktoren, aus denen die kalkulierte Sollzeit eines Objekts entsteht.
  • UnterhaltsreinigungUnterhaltsreinigung ist die wiederkehrende Reinigung eines Objekts in einem festen Turnus — Böden, Sanitärbereiche, Oberflächen und Abfallentsorgung — mit dem Ziel, den Gebrauchszustand zu erhalten. Sie ist die mengenmäßig größte Leistungsart im Gebäudereiniger-Handwerk und wird in aller Regel als Festpreis je Monat vereinbart.
  • LeistungsnachweisEin Leistungsnachweis belegt, dass eine vereinbarte Reinigungsleistung erbracht wurde. Belastbar ist er, wenn er vier Angaben trägt: was gereinigt wurde, in welchem Objekt, zu welcher Uhrzeit und von wem. Eine gesetzliche Formvorschrift gibt es nicht — maßgeblich ist, was der Reinigungsvertrag verlangt.
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