Die Unterhaltsreinigung ist das Tagesgeschäft: Sie läuft täglich, mehrmals wöchentlich oder wöchentlich, sie folgt einem festen Plan, und sie wird pauschal abgerechnet. Genau diese drei Eigenschaften machen sie kalkulatorisch anspruchsvoller als jede Sonderleistung.
Was dazugehört
Der Umfang steht nicht im Gesetz, sondern im Leistungsverzeichnis. Üblich sind Bodenreinigung je nach Belag, Sanitärreinigung einschließlich Verbrauchsmaterial, Reinigung von Oberflächen in Griffhöhe, Abfallentsorgung und Glasflächen im Innenbereich bis zu einer vereinbarten Höhe.
Was nicht ausdrücklich aufgeführt ist, ist nicht geschuldet — und was aufgeführt ist, muss erbracht werden, auch wenn es im Einzelfall unsinnig erscheint.
Warum der Turnus über den Preis entscheidet
Der Preis entsteht aus Fläche, Leistungswert und Turnus. Eine Verdopplung des Turnus verdoppelt die Stunden, nicht den Aufwand pro Durchgang. Wer den Turnus im Angebot anders rechnet, als er ihn später fährt, erkennt die Abweichung nur über den Vergleich von Soll- und Iststunden je Objekt.
Der stille Zuwachs
Der typische Verlauf eines Unterhaltsvertrags ist nicht der Preisverfall, sondern der Leistungszuwachs: ein zusätzlicher Raum, ein neuer Bereich, eine Bitte des Hausmeisters, die niemand dokumentiert hat. Nach drei Jahren wird eine Fläche gereinigt, die im Vertrag nie stand — zum Preis von damals.


