Das Gebäudereinigungsgewerbe gehört zu den Branchen, die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ausdrücklich genannt sind. Prüfungen sind dort kein Ausnahmefall, sondern Teil des normalen Betriebsrisikos.
Zwei Orte, zwei Fragen
Im Objekt fragt die FKS die angetroffenen Personen: Wer sind Sie, für wen arbeiten Sie, seit wann. Beschäftigte der genannten Branchen müssen dabei ihre Ausweispapiere mitführen — eine Pflicht, auf die der Arbeitgeber schriftlich hinweisen muss.
Im Betrieb fragt sie nach Unterlagen: Arbeitszeitaufzeichnungen, Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Anmeldungen zur Sozialversicherung.
Was regelmäßig fehlt
Nicht die Anmeldung, sondern die Aufzeichnung innerhalb der Sieben-Tage-Frist. Wer am Prüfungstag Stundenzettel aus dem laufenden Monat nicht vorlegen kann, hat ein Problem, auch wenn jeder Beschäftigte korrekt angemeldet ist.
Nachunternehmer im Blick
Wer mit Nachunternehmern arbeitet, wird nach deren Unterlagen ebenfalls gefragt. Die Haftung für den Mindestlohn der Beschäftigten eines beauftragten Unternehmens ist der Grund, warum die Nachweise der Nachunternehmer zum eigenen Aktenbestand gehören.
Vorbereitung
Eine Prüfung lässt sich nicht vorbereiten, wenn sie angekündigt wird — sie wird es meist nicht. Vorbereitet ist ein Betrieb, dessen Aufzeichnungen jederzeit tagesaktuell und vollständig abrufbar sind. Alles andere ist Rekonstruktion unter Zeitdruck.


