ReinigungsDesk
Glossar

FKS-Prüfung

Auch: Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Zollprüfung.

Von Aktualisiert 12. September 2026

Definition

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, kurz FKS, ist die Prüfbehörde des Zolls für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und die Einhaltung des Mindestlohns. Sie prüft sowohl im Betrieb als auch unangekündigt im Objekt und kann die Vorlage der Arbeitszeitaufzeichnungen sowie der Lohnunterlagen verlangen.

Das Gebäudereinigungsgewerbe gehört zu den Branchen, die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ausdrücklich genannt sind. Prüfungen sind dort kein Ausnahmefall, sondern Teil des normalen Betriebsrisikos.

Zwei Orte, zwei Fragen

Im Objekt fragt die FKS die angetroffenen Personen: Wer sind Sie, für wen arbeiten Sie, seit wann. Beschäftigte der genannten Branchen müssen dabei ihre Ausweispapiere mitführen — eine Pflicht, auf die der Arbeitgeber schriftlich hinweisen muss.

Im Betrieb fragt sie nach Unterlagen: Arbeitszeitaufzeichnungen, Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Anmeldungen zur Sozialversicherung.

Was regelmäßig fehlt

Nicht die Anmeldung, sondern die Aufzeichnung innerhalb der Sieben-Tage-Frist. Wer am Prüfungstag Stundenzettel aus dem laufenden Monat nicht vorlegen kann, hat ein Problem, auch wenn jeder Beschäftigte korrekt angemeldet ist.

Nachunternehmer im Blick

Wer mit Nachunternehmern arbeitet, wird nach deren Unterlagen ebenfalls gefragt. Die Haftung für den Mindestlohn der Beschäftigten eines beauftragten Unternehmens ist der Grund, warum die Nachweise der Nachunternehmer zum eigenen Aktenbestand gehören.

Vorbereitung

Eine Prüfung lässt sich nicht vorbereiten, wenn sie angekündigt wird — sie wird es meist nicht. Vorbereitet ist ein Betrieb, dessen Aufzeichnungen jederzeit tagesaktuell und vollständig abrufbar sind. Alles andere ist Rekonstruktion unter Zeitdruck.

Nicht verwechseln

Wogegen der Begriff abzugrenzen ist.

Die FKS ist keine Betriebsprüfung des Finanzamts und keine Prüfung der Rentenversicherung. Sie prüft nicht die Steuer, sondern die Beschäftigung: ob angemeldet ist, wer arbeitet, und ob gezahlt wird, was zu zahlen ist.

Weiterlesen

Wo der Begriff eine Rolle spielt.

  • Arbeitszeiterfassung in der Gebäudereinigung: was das Gesetz verlangtWie müssen Reinigungsbetriebe die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen?
  • Aufzeichnungspflicht nach MiLoGNach § 17 Mindestlohngesetz müssen Betriebe der in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen — darunter das Gebäudereinigungsgewerbe — Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Die Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages vorliegen und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
  • NachunternehmerEin Nachunternehmer ist ein selbständiges Unternehmen, das im Auftrag eines anderen Unternehmens Reinigungsleistungen erbringt. Nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz haftet der beauftragende Unternehmer für die Mindestlohnansprüche der Beschäftigten seines Nachunternehmers wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.
  • AllgemeinverbindlichkeitEin Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich, wenn seine Wirkung über die Mitglieder der Tarifparteien hinaus auf alle Betriebe und Beschäftigten der Branche erstreckt wird. Im Gebäudereiniger-Handwerk sind die Mindestlöhne auf diesem Weg für alle Betriebe der Branche verbindlich — auch für solche, die keinem Arbeitgeberverband angehören.
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