Das Leistungsverzeichnis ist das Dokument, auf das im Streitfall gezeigt wird. Es entscheidet, ob eine erbrachte Leistung eine Pflicht oder eine Zugabe war — und ob eine nicht erbrachte Leistung ein Mangel ist.
Was hineingehört
Je Raumart oder Bereich: die Tätigkeit, der Turnus, die Bezugsfläche und, wo nötig, das Verfahren. Ergänzend die Abgrenzung nach oben und unten — bis zu welcher Höhe Glasflächen gereinigt werden, welche Bereiche ausgenommen sind, was als Sonderleistung gilt.
Warum es nachrechenbar sein muss
Aus Fläche, Leistungswert und Turnus entsteht die Sollzeit je Objekt. Fehlt eine dieser drei Angaben, entsteht ein Angebot aus dem Bauchgefühl — und es gibt später keinen Wert, gegen den sich die tatsächlich geleisteten Stunden vergleichen ließen.
Der häufigste Mangel
Nicht der zu knappe Umfang, sondern die fehlende Aktualisierung. Objekte verändern sich: Räume werden umgenutzt, Flächen kommen hinzu, Bereiche werden stillgelegt. Ein Leistungsverzeichnis, das seit dem Vertragsabschluss vor sechs Jahren unverändert ist, beschreibt ein Gebäude, das es so nicht mehr gibt.
In der Ausschreibung
Bei öffentlichen Ausschreibungen gibt der Auftraggeber das Leistungsverzeichnis vor. Die kalkulatorische Arbeit besteht dann darin, es gegen das Raumbuch zu prüfen, bevor ein Preis daraufgesetzt wird — nicht danach.


