ReinigungsDesk
Glossar

Rahmenvertrag

Auch: Rahmenvereinbarung, Abrufvertrag.

Von Aktualisiert 12. September 2026

Definition

Ein Rahmenvertrag legt die Bedingungen für eine Reihe künftiger Einzelaufträge fest — Preise, Leistungsarten, Fristen und Qualitätsanforderungen —, ohne selbst schon eine bestimmte Menge zu beauftragen. Die eigentliche Leistung entsteht erst durch den Abruf; eine Abnahmemenge ist damit in der Regel nicht garantiert.

Rahmenverträge sind im Umfeld öffentlicher Auftraggeber und großer Verwaltungen der Regelfall: für Sonderreinigungen, Bauendreinigungen, Glasreinigung oder Vertretungsleistungen.

Was festgelegt wird

Die Leistungsarten mit Einheitspreisen, die Reaktions- und Ausführungsfristen, die Qualitätsanforderungen, die Laufzeit und häufig ein Höchstvolumen. Der Preis ist über die Laufzeit gebunden — das ist der Punkt, an dem sich ein Rahmenvertrag rechnet oder eben nicht.

Das Risiko der Preisbindung

Ein dreijähriger Rahmenvertrag mit festen Einheitspreisen trägt das volle Risiko steigender Branchenlöhne. Ohne Anpassungsklausel schrumpft die Marge mit jeder Tarifstufe, und zwar bei jedem einzelnen Abruf.

Das Risiko der offenen Menge

Wer Personal für eine erwartete Abrufmenge vorhält, die nicht kommt, trägt die Kosten allein. Umgekehrt kann ein unerwartet hoher Abruf die eigene Kapazität übersteigen — und dann greift die Frist, die im Vertrag steht.

Was die Verwaltung leisten muss

Jeder Abruf ist ein eigener Auftrag mit eigener Kalkulation, eigenem Nachweis und eigener Rechnung. Rahmenverträge scheitern in der Praxis selten am Preis und häufig an der Zuordnung: Wenn am Jahresende niemand sagen kann, welche Abrufe erbracht und welche davon abgerechnet wurden, ist die Marge unabhängig vom Einheitspreis verloren.

Nicht verwechseln

Wogegen der Begriff abzugrenzen ist.

Der Unterhaltsreinigungsvertrag verpflichtet zu einer festen, wiederkehrenden Leistung zum Festpreis. Der Rahmenvertrag verpflichtet nur zu den Konditionen, falls abgerufen wird. Wer beide gleich kalkuliert, rechnet mit einer Auslastung, die ihm niemand zugesagt hat.

Weiterlesen

Wo der Begriff eine Rolle spielt.

  • LeistungsverzeichnisDas Leistungsverzeichnis, kurz LV, listet für jedes Objekt auf, welche Leistung in welchem Bereich in welchem Turnus zu erbringen ist. Es ist Bestandteil des Reinigungsvertrags und zugleich die Grundlage der Kalkulation: Was nicht im Leistungsverzeichnis steht, ist weder geschuldet noch bezahlt.
  • NachunternehmerEin Nachunternehmer ist ein selbständiges Unternehmen, das im Auftrag eines anderen Unternehmens Reinigungsleistungen erbringt. Nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz haftet der beauftragende Unternehmer für die Mindestlohnansprüche der Beschäftigten seines Nachunternehmers wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.
  • GrundreinigungDie Grundreinigung ist eine turnusferne Intensivreinigung, die einen verlorenen Ausgangszustand wiederherstellt — etwa durch das vollständige Entfernen alter Pflegefilme von einem Bodenbelag und das anschließende Neubeschichten. Sie wird nach Aufwand oder Fläche gesondert beauftragt und ist nicht Teil des monatlichen Festpreises der Unterhaltsreinigung.
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