Rahmenverträge sind im Umfeld öffentlicher Auftraggeber und großer Verwaltungen der Regelfall: für Sonderreinigungen, Bauendreinigungen, Glasreinigung oder Vertretungsleistungen.
Was festgelegt wird
Die Leistungsarten mit Einheitspreisen, die Reaktions- und Ausführungsfristen, die Qualitätsanforderungen, die Laufzeit und häufig ein Höchstvolumen. Der Preis ist über die Laufzeit gebunden — das ist der Punkt, an dem sich ein Rahmenvertrag rechnet oder eben nicht.
Das Risiko der Preisbindung
Ein dreijähriger Rahmenvertrag mit festen Einheitspreisen trägt das volle Risiko steigender Branchenlöhne. Ohne Anpassungsklausel schrumpft die Marge mit jeder Tarifstufe, und zwar bei jedem einzelnen Abruf.
Das Risiko der offenen Menge
Wer Personal für eine erwartete Abrufmenge vorhält, die nicht kommt, trägt die Kosten allein. Umgekehrt kann ein unerwartet hoher Abruf die eigene Kapazität übersteigen — und dann greift die Frist, die im Vertrag steht.
Was die Verwaltung leisten muss
Jeder Abruf ist ein eigener Auftrag mit eigener Kalkulation, eigenem Nachweis und eigener Rechnung. Rahmenverträge scheitern in der Praxis selten am Preis und häufig an der Zuordnung: Wenn am Jahresende niemand sagen kann, welche Abrufe erbracht und welche davon abgerechnet wurden, ist die Marge unabhängig vom Einheitspreis verloren.


